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Behörden-Webspeicher: Aktivierung der externen Registrierungsgenehmigungen
Wie bereits in der Vergangenheit vorgestellt haben Wir aktiv an einer Lösung der externen Genehmigung von eingehenden Registrierungsanträgen für den Behörden-Webspeicher gearbeitet.
Seit heute ist der Workflow zum Freigeben der eingehenden Registrierungsanträge offiziell freigeschaltet.
Alle zurückgemeldeten E-Mail-Adressen durch die IT-Systemverantwortlichen wurden für den Freigabeprozess übernommen.
Das heißt, die gemeldeten E-Mail-Adressen erhalten bei Eingang eines Registrierungsantrages für Ihren Mandanten eine E-Mail in der eine aktive Bestätigung des Antrages erfolgen muss, um neu beantragte Konten freizugeben. Eine Ablehnung mit Begründung ist ebenfalls möglich. Die angegebene Begründung erhält der Antragsteller ebenfalls.
Der Registrierungsprozess läuft wie folgt ab:
- Nach Eingang eines Registrierungsantrag wird eine Registrierungsentscheidung an die IT-Systemverantwortlichen versendet
- In der erhaltenen E-Mail muss ein Link aufgerufen werden, wo die Registrierungsentscheidung abgefragt wird
- Der Entscheider kann zusätzlich einen Kommentar schreiben, welchen dem Antragsteller in der Antwort übermittelt wird
- Auf Basis der Registrierungsentscheidung wird der Benutzer im Behörden-Webspeicher freigegeben oder nicht
- In jedem Fall erhält der Benutzer eine Antwort über die getroffene Entscheidung
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