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EA-NRW-Reloaded. Und viele Fragen offen…
Viele von Ihnen werden es direkt oder indirekt mitbekommen haben: Das Land NRW kassiert den „Einheitlichen Ansprechpartner“ (EA) wieder ein.
Deutschland und besonders NRW hatten sich beim „Performance-Vergleich“ zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtinie auf den letzten Plätzen eingerichtet. Die Inanspruchnahme des EA lag deutlich selbst unter den anfangs skeptischsten Prognosen. Nun soll also alles besser werden: Aus der Vielzahl der EA in NRW wird ein zentraler Anlaufpunkt beim Land etabliert.
Die seit November spärlich eintrudelnden Informationen gehen von der Umsetzung zum Jahresanfang 2016 aus. Damit eventuelle Auskunfts- und Abwicklungsersuchen durch die Wirtschaft dann qualifiziert abgewickelt werden können, benötigt das Land Informationen zu den für die in Frage kommenden Dienstleistungen, die Verwaltungen erbringen. Und hier trifft es besonders die Kommunen, die in unserem Verbandsgebiet bislang durch die EA Kreis Kleve (für das Kreisgebiet Kleve), EA Niederrhein (für die Kreise Wesel, Viersen und die Stadt Krefeld) sowie EA Mittleres Ruhrgebiet (u.a. Stadt Botrop) vertreten wurden.
Im ersten Schritt sollen die EA-relevanten Dienstleistungen im Zuständigkeitsfinder (ZF) der Verwaltungssuchmaschine (VSM) durch die zuständigen Behörden selber gepflegt werden. Zur Vereinfachung hatte das KRZN in Kooperation mit Land NRW und d-nrw bereits eine Möglichkeit geschaffen, aus den in der eSuite vorhandenen Dienstleistungsbeschreibungen eine CSV-Datei zu erstellen um diese im ZF hochzuladen. Dies erspart die Pflege jeder einzelnen Dienstleistung über das Web-Frontend der VSM. Allerdings wurde diese Funktion nach dem erfolgreichen Tests bislang von keiner Kommune in Produktion genutzt. Durch die Weiterentwicklung des verbindlich zu nutzenden Leistungskatalogs für die Auszeichnung der Zuständigkeiten, sowie durch Fortentwicklung der Datenschemata kann diese Uploadmöglichkeit derzeit nicht (mehr) genutzt werden. d-nrw gibt hierzu folgende Auskunft:
(…) Über das Backend der VSM (aktuelle Version 4.2) kann man nun mit dem EA-Gesetz konforme Zuständigkeitsangaben tätigen. Dies geschieht zum einen durch die entsprechende Oberfläche (händisch und Schritt-für-Schritt) und zum anderen über den CSV-Import. (…) Die Anpassung des Importers ist Bestandteil eines späteren Arbeitspaketes (Version 4.4), weil dabei gleichzeitig der XZuFi-Import mit implementiert wird. Nach aktueller Planung wird dieser Arbeitsschritt bis zum Sommer umgesetzt sein. (…)
Wir beabsichtigen, nach Verfügbarkeit der „neuen“ Schnittstelle(n) eine entsprechende (teil-)automatisierte Bereitstellung der Zuständigkeiten aus der eSuite für den ZF in der VSM bereitzustellen.
Kurzum: Wenn Sie als Kommune den Aufforderungen des Landes folgen wollen, so müssen Sie derzeit über das Web-Frontend der VSM Ihre eigenen Zuständigkeiten für den ZF bereitstellen.
Entsprechende Informationen und Zugänge zur Pflege der Zuständigkeiten in der VSM / im ZF sind Ihnen vom Land NRW bereits zugegangen. Das Land bittet um Umsetzung / Pflege der Daten bis Mitte Januar.
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