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eID Berechtigungszertifikat für NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen hat vom Bundesverwaltungsamt ein Berechtigungszertifikat erhalten, das allen Kommunen über das im Aufbau befindliche „servicekonto.nrw“ die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises ermöglicht.
Diese – mittlerweile in mehreren eGovernment-Fachmedien in unterschiedlicher Interpretation verbreitete – Meldung hat auch bei uns im Verbandsgebiet bereits zu mehreren Rückfragen geführt, ob das denn nun der Durchbruch für die Nutzung des neuen Personalausweises sei oder was man tun müsse, um diese Technik im eigenen kommunalen Portal zu nutzen.
Für unsere Verbandsmitglieder ändert sich dadurch zunächst nichts: Auch bislang ist es bereits möglich, die eID-Funktion z.B. bei Online-Formularen zu nutzen. Das KRZN hat hierfür bereits generelle Berechtigungszertifikate, die für alle Verbandskommunen nutzbar sind, beschafft und implementiert.
Das in diesem Rahmen erwähnte „servicekonto.nrw“ wird darüber hinaus weitere Funktionen bieten: Der länderübergreifende Austausch könnte es so zukünftig ermöglichen, dass man auch mit einer Registrierung in NRW Online-Dienstleistungen von eGovernment-Portalen anderer Bundesländer nutzen kann – und umgekehrt. Das servicekonto.nrw befindet sich aktuell im Aufbau und geht voraussichtlich bald in einen Pilotbetrieb, der die Basis für einen späteren Wirkbetrieb bilden soll. Welche Mehrwertleistungen ggf. zusätzlich angeboten werden, kann derzeit noch nicht abschließend gesagt werden. Wir werden über die weitere Entwicklung natürlich berichten.
Hier der Link auf die Pressemitteilung des BVA als kleine Ergänzung: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/BVA/2016/bva_uebergibt_berechtigungszertifikat_servicekontoNRW.html
Kommentar #21430 von Ernst — 24.05.2016 um 09:56 Uhr