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Facebook und das Arbeitsrecht
Unser Personalratsvorsitzender Roland Schewe hat im KRZN-internen Blog einen – so finde ich – interessanten Beitrag zum Thema facebook-Nutzung und mögliche Konsequenzen auf den eigenen Arbeitsplatz veröffentlicht, den ich hier bereitstelle.
Letzte Woche ging ein Fall durch die Presse, der in Form einer Kündigungsschutzklage vor dem Krefelder Arbeitsgericht verhandelt werden sollte. Ein Beschäftigter war aufgrund einer “Rücken”-diagnose krank geschrieben und heiratete in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Die Fotos von der Hochzeitsfeier postete er auf Facebook, darunter auch das klassische Bild vom Tragen der Braut über die Türschwelle. Es gab im Gütetermin eine außergerichtliche Einigung, deren Inhalt mir nicht bekannt ist. Das Urteil hätte mich schon interessiert.
Der Fall zeigt aber grundsätzlich, dass Arbeitnehmer bei der Veröffentlichung von Freizeitgestaltungen bei Facebook zurückhaltender sein sollten, v.a. wenn sie krankgeschrieben sind. Zwei Artikel aus der Zeitschrift “Der Personalrat” beleuchten manche Fälle, in denen zum Teil bizarre Beleidigungen vor Gericht landeten:
- Der Artikel „Facebook und Beamtenrecht“ leitet nachvollziehbar her, dass facebook kein geeigneter Ort ist, um beleidigende oder diskriminierende Äußerungen (über Kollegen, Arbeitgeber, Arbeit etc.) zu formulieren. Sehr deutlich werden auch mögliche Konsequenzen für (Lebenszeit-) Beamte beschrieben.
- Der Artikel „Kritik am Arbeitgeber auf facebook“ legt den Schwerpunkt auf das allgemeine Arbeitsrecht und stellt fest, dass es zwar noch keine gerichtlichen Grundsatzentscheidungen gibt, man aber dennoch – einzelfallbezogen – mit sehr deutlichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
(Die Original-Artikel sind nicht frei online verfügbar, können aber bei Bedarf über die Links beim anbietenden Verlag erworben werden).
Letztlich orientieren wir uns am besten daran, dass die Gerichte Social Media als öffentlichen Raum ansehen und daher dort die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie im Gespräch oder in anderen Öffentlichen Medien.
Im KRZN wird bald eine Dienstanweisung in Kraft treten, die von “Stakeholdern” inklusive Personalrat und Dienststelle gemeinsam erarbeitet wurde. Sie setzt den Rahmen für unsere Aktivitäten in Social Media, wenn wir als KRZN-Mitarbeiter(-in) im Social Web unterwegs sind.
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