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Inhalt
Mobility und BYOD für Behörden (Teil 1/3)
Für die Zeitschrift IT-Sicherheit habe ich einen Artikel über unser Tablet-Pilotprojekt verfasst, der in der Ausgabe 5/2012 erschienen ist.
Hier veröffentlichen wir die ungekürzte „Urfassung“ in drei kleinen Lesehäppchen (Die Teile 2 und 3 folgen in den nächsten Tagen). Kommentare, Meinungen, Tipps & Tricks werden wie immer gerne gesehen.
Einsatz von Tablets im kommunalen Umfeld
Ein Test- und Erfahrungsbericht
Für die Evolution des kommunalen E-Governments sind traditionell eine Reihe wichtiger Antriebsfaktoren zu beobachten: Die wirksamste Einflussnahme bilden fraglos gesetzliche Vorgaben: Deren minutiöse Realisierung ist eine besondere Fähigkeit deutscher Behörden, da mit der Umsetzung eine Situation geschaffen wird, die nicht diskutiert werden muss. Ein schönes Beispiel dafür ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die zweitwichtigste Triebfeder ist der Kostendruck: Kann durch eine E-Government-Maßnahme nachweisbar Geld eingespart werden, so hat diese ebenfalls Aussicht auf eine Umsetzung. Da lückenlose und überzeugende Wirtschaftlichkeitsanalysen allerdings nur selten vorliegen, kommt dieser Aspekt nicht immer zum Zuge, sondern verfängt sich vielmehr im Disput von Meinung und Gegenmeinung. Drittens sind auch politische Trends (zum Beispiel die einheitliche Behördenrufnummer D115) in dieser Hinsicht bedeutsam, deren Umsetzung zwar nicht zwingend erfolgen muss, aber zuweilen durch öffentlichen Druck angestoßen wird. Schließlich erwachsen auch aus gesellschaftlichen Trends Beweggründe, sich auf Verwaltungsseite mit neuen Themen zu beschäftigen: Die Verbreitung von Tablets und Smartphones und die Entstehung eines in den neuen sozialen Medien beheimateten Nutzertyps, der via Facebook, Twitter & Co. immer online ist, wirkt sich auch im behördlichen Umfeld spürbar aus. Der behördliche Nutzer ist in dieser Rolle immer zugleich ein Bürger und insofern der Adressat von Verwaltungsdienstleistungen und zugleich selbst ein Mitarbeiter der Verwaltung.
Motivation
Tablet Computer (kurz Tablets) haben mit der „Erfindung“ des iPads von Apple eine rasante Verbreitung gefunden. Sie ermöglichen unter einer einfachen Oberfläche den Zugriff auf die wesentlichen Computerfunktionen, haben eine – verglichen mit Laptops – sehr lange stromnetzfreie Betriebsdauer, sind nach dem Einschalten sofort voll verfügbar und durch die kompakte Bauform leicht überall hin mitzunehmen. Sie „tragen in Sitzungen nicht auf“, will heißen: Man verwendet die Tablets auch in Besprechungen wie ein Stück Papier ohne sich hinter größeren Geräten zu verschanzen. Sie ermöglichen, Informationen übersichtlich zu erschließen und fortzuschreiben und bieten damit einen wesentlichen Schritt hin zur Vision des „papierarmen Arbeitens“.
Um diese Vorteile in einer Behörde sinnvoll und sicher einsetzen zu können, sind zunächst Rahmenbedingungen zu definieren, die die Freiheit der Arbeit nicht zu sehr einschränken, aber dennoch die potentiellen Risiken bei der Nutzung minimieren können. Ferner sind für einen wirtschaftlichen Betrieb Standards zu entwicklen, die die Benutzerunterstützung und die zentrale Administration ermöglichen und eine hohe Verfügbarkeit der Geräte gewährleisten.
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) – ein für 43 Kreise, Städte und Gemeinden zuständiger IT-Dienstleister hat in einem umfangreichen Pilotprojekt die Möglichkeiten und Regelungsbedarfe untersucht und in einem Ergebnisbericht zusammengefasst. Die dort entwickelten Maßnahmen werden nun zukünftig bei der Nutzung innerhalb der dem KRZN angeschlossenen Behörden als Grundlage verwendet. Sie eignen sich für Tablets, aber gleichermaßen auch für die Nutzung von Smartphones, die mit einer sehr vergleichbaren Technik an die behördeneigenen Netze und Systeme angebunden werden.
Der Pilottest war primär auf Systeme der Firma Apple beschränkt, da es im Testzeitraum (Mitte bis Ende 2011) noch keine konkurrenzfähigen Systeme anderer Plattformen gab und auch kein Bedarf am Betrieb alternativer Produkte seitens der Kunden und Anwenderschaft angemeldet wurde. Mittlerweile ist festzustellen, dass die Konkurrenz zumindest aufgeholt hat, aber gerade aus Sicht der Administrierbarkeit und der Betriebssicherheit weiterhin ein hoher Nachholbedarf besteht. Aus diesen Gründen besteht zunächst weiterhin die Empfehlung, nur mit einer Geräteklasse zu operieren. Unabhängig davon wurden und werden Techniken, Anwendungen und Vorgaben stets so entwickelt, dass ihre Portierbarkeit auf andere Plattformen (Android, WindowsPhone) möglich ist.
Herzlichen Dank für diese ausführliche Serie zu mobilem Devices und BYOD. Habe Sie empfohlen auf
http://www.scoop.it/t/neueverwaltung
Mit freundlichenh Grüßen
Dr. V. Franke
(dbb akademie)
Kommentar #993 von Volker Franke — 19.11.2012 um 15:17 Uhr