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Neue Anforderungen an Facebook-Impressum

In den letzten Wochen gab es immer wieder neue Urteile und Aussagen zum Thema Facebook und Impressumspflicht. Bekannt ist ja seit längerem, dass gewerbliche Anbieter auch in sozialen Netzwerken ein Impressum anbieten müssen. Leider bieten die wenigsten Netzwerke Funktionen dafür an. Folglich haben sich bisher immer wieder Probleme mit der korrekten und rechtssicheren Platzierung des Impressum ergeben.

So hat sich kürzliche erst ein Gericht erneut mit der Frage befasst, ob auf Seiten auf Facebook ein Impressum benötigen. Nach dem Willen des Gesetzgebers haben Internetseiten, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, ein Impressum mit Name und Anschrift des Verantwortlichen vor zuhalten. Das gilt damit natürlich auch für Facebook-Aktivitäten von Kommunen.
Das Landgericht Frankfurt hat in seinem Beschluss von Oktober 2011 (Beschluss vom 19.10.2011 – Az.: 3-08 O 136/11) dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt, eine Unternehmenspräsenz im Internet bereitzuhalten, ohne seinen Namen anzugeben.
Aber nicht nur Facebook sollte hier berücksichtigt werden, denn auch das Engagement auf Twitter, Google+ oder anderen Plattformen ist von dem Urteilsspruch betroffen.

Neu ist, dass das Gericht festgelegt hat, dass ein Link mit der Bezeichnung „Anbieterkennzeichnung“ oder „Impressum“ an leicht erkennbarer Stelle eingefügt werden muss, welcher dann direkt auf eine entsprechende (Unter-)Seite verlinkt, welche die erforderlichen Angaben enthält, ohne dass sich der Nutzer weiter durch klicken muss. Man mag nun trefflich darüber streiten, ob das LG Aschaffenburg zu hohe Anforderungen stellt, jedoch ist die Entscheidung in der Welt, so dass die entsprechenden Vorgaben eingehalten  werden müssen. Problematisch ist dabei jedoch, dass sich die Pflichtangaben häufig im Volltext nicht sinnvoll auf der jeweiligen Social-Media-Plattform (Facebook, Google+,Twitter, Xing usw.) unterbringen lassen.

Screenshot: Angebot zur Erstellung eines Facebook ImpressumFür Facebook gibt es derweil einige Lösungsansätze und auch diverse „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ die mit kostenpflichtigen Angeboten versuchen aus der Unwissenheit der Nutzer  einen Gewinn zu schlagen. So kam mir jüngst ein Angebot zur Erstellung eines „professionellen Facebook Impressum“ auf den Tisch, für das der Anbieter schlappe 249,- Euro verlangt.  Verpackt mit ein paar Urteilstexten und ein paar Links die – wiederum lustigerweise – auf ein kostenloses Angebot für eine ähnliche Leistung verlinkten, klingt das ganze für den „Unwissenden“ wie eine gutes Angebot.

Das die Problematik aber auch – zumindest für Facebook – kostenlos und mit wenig Aufwand selber zu lösen ist, diesen Hinweis findet man bei solchen Anbietern natürlich nicht. Leider kümmert sich Facebook herzlich wenig um deutsche Datenschutzrichtlinien, daher gibt es (noch) keine Möglichkeit ein Impressum direkt aus einer Facebook Option zu erstellen.

Es stellt sich also die Frage: Wie erstelle ich ein kostenloses, derzeit rechtssicheres Impressum für meine Facebook-Seite?
Die sehr schön detaillierte Anleitung von Christoph Till auf dem digitallife blog „Facebook Impressum erstellen: So geht’s“ zeigt wie es geht.
Da es wenig Sinn macht, diese hier erneut „abzuschreiben“, verlinken wir auch nur darauf!

Screenshot des Impressum auf der KRZN Facebookseite: facebook.com/krzn.deStatt den dort vorgeschlagenen Impressums-Generator zu nutzen, kann man natürlich auch den Quelltext des Impressums der Internetseite nutzen. Bindet man dann noch das CSS-Style-Sheet der Webseite ein, erhält man ein sehr schönes Impressum. Man sollte jedoch darauf achten, dass auch ein Impressum gepflegt werden muss. Daher sollte der Webmaster bei zukünftigen Änderungen dann diese nicht nur auf der Internetseite durchführen, sondern auch in den entsprechenden Plattformen des Web 2.0.

Auf der KRZN-Facebook-Seite kann man das Ergebnis dieser Anpassung betrachten. Bleibt zu hoffen, dass auch die anderen Plattformen in kürze entsprechende Lösungen anbieten. Solange wie dies nicht geschehen ist, wird man wohl weiterhin gezwungen sein, sein Impressum in den allgemeinen Angaben zu „verstecken“. Sobald es neue Lösungen gibt, werden wir hier davon berichten.

 

Autor: Andreas Robertz
Kategorien: Allgemein, Web 2.0 - Tags: Anleitung, Facebook, google+, Impressum, Kommune, SocialMedia, twitter, Web 2.0 — 04.01.2012 um 14.20 Uhr

3 Comments

  1. Hallo Andreas,

    es sollte nicht verschwiegen werden, dass es eine rundum rechtssichere Lösung auch für Facebook nicht gibt, da man in mobilen Endgeräten den Impressum-Reiter nicht angezeigt bekommt (vgl. hierzu http://www.kommunikationundrecht.de/detail/-/specific/Kommentar-737728636).

    Wir in Moers setzen deshalb weiterhin auf die Lösung über die „Info“. Die Geschichte hat ja schließlich gezeigt, dass die Gerichte in Deutschland bei Websites am Ende auch mit Impressum-Angaben unter „Kontakt“ zufriedend waren…

    Beste Grüße
    Claus

    Kommentar #870 von Claus Arndt — 04.01.2012 um 14:52 Uhr

  2. Hallo Claus,

    sicher hast Du recht bezüglich der mobilen Endgeräte, aber auch auf denen funktioniert die Info-Lösung nicht sauber. Oft bekommt man nur einen Teil des Impressum angezeigt und mit den Apps sieht es auch nicht besser aus. Es ist und bleibt ein Problem solange der Hersteller (Facebook) keine ordentliche Unterstützung leistet.
    Selbst wenn das irgendwann der Fall sein sollte heißt das ja noch nicht, dass deutsche Gerichte das dann auch so für richtig befinden 😉

    Kommentar #871 von Andreas Robertz — 04.01.2012 um 15:20 Uhr

  3. Ist richtig, Andreas. Ich wollte auch nur deinen Satz „Es stellt sich also die Frage: Wie erstelle ich ein kostenloses, derzeit rechtssicheres Impressum für meine Facebook-Seite?“ ein bisschen relativieren. Zum Glück hackt ja selten die Konkurrenz auf rechtlichen „Fehlern“ bei öffentlich-rechtlichen Websites herum… 😉

    Kommentar #872 von Claus Arndt — 04.01.2012 um 16:08 Uhr

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