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neugefasster Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Vermutlich am 1.01.2011 wird der neugefasste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Der wesentliche Baustein des Gesetzes ist die Einführung einer Alterskennzeichnung von Inhalten im Internet. Diese Kennzeichnung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen ausgelesen. Zum Beispiel Computer oder Browser welche von Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert wurden. Die Strenge der Filterung wird von den Eltern individuell festgelegt.

Muss jede Seite gekennzeichnet werden?

Grundsätzlich gilt: Internetseiten die nicht gegen das Strafrecht verstoßen, müssen nicht gekennzeichnet werden. Gekennzeichnet werden müssen Inhalte die für Nutzergruppen ab 6Jahre, 12 Jahre, 16 Jahre oder 18 Jahren geeignet sind. Die Altersstufe „ab 0 Jahre“ kommt für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht.

Wurde eine Seite gekennzeichnet, so wird sie nur angezeigt wenn die Kennzeichnung der Freigabe auf dem Computer entspricht. Erfolgt keine Kennzeichnung der Seite, so kann es passieren dass die Seite von diesem Computer nicht aufgerufen werden kann (je nach Konfiguration des Computers).

Wie wird gekennzeichnet?

Die Kennzeichnung erfolgt über die Meta-Angabe http-equiv="PICS-Label" im Head-Bereich des Quellcodes der Internetseite. Für die Erstellung des Tags steht ein Generator zur Verfügung der in der folgenden Linkliste aufgelistet wird.

In der eGovernment-Suite kann diese Meta-Angabe in Seitenlayouts integriert werden. Sie können dabei wahlweise einzelne Seitenlayouts anpassen oder aber über den Header mehrere Seitenlayouts anpassen. Eine Anpassung der eGovernment-Suite für Einzelseiten ist nicht vorgesehen.

Links zum JMStV

  • neugefasster Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
    das heute aktuelle Jugendmediengesetz im Vergleich zum Staatsvertrag
  • http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
    Häufig gestellte Fragen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
  • http://bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=12862.html
    Informationen zum Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • http://www.jugendschutzprogramm.de/label-generator.php
    Labelgenerator für die Erstellung eines ICRA PICS-Label sowie eines ICRA RDF-Label zum Einbinden in den Quellcode.

Autor: Jenny Holland
Kategorien: Allgemein, CMS - Tags: Gesetze, Internet — 01.12.2010 um 15.39 Uhr

2 Comments

  1. Hallo,

    der Staatsvertrag wird aller Voraussicht nach nicht in Kraft treten:

    http://www.stern.de/politik/deutschland/staatsvertrag-zum-jugendmedienschutz-nrw-macht-nicht-mit-1634509.html#utm_source=standard&utm_medium=rss-feed&utm_campaign=alle

    Viele Grüße

    Anja

    Kommentar #280 von Anja Grunau — 15.12.2010 um 15:04 Uhr

  2. Schleswig Holstein und NRW haben Nein zum JMSTV gesagt: http://www.netzpolitik.org/2010/jugendmedienschutzstaatsvertrag-in-nrw-einstimmig-abgelehnt/
    Also: Kommando zurück.

    Kommentar #291 von Ernst — 16.12.2010 um 20:54 Uhr

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