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Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Formularserver

Zum Jahresanfang gibt es Änderungen bei der Widerufserklärung bzw. Rechtsbehlfserklärung in Bescheiden. Ein guter Grund um auf die Rechtsbehelfsbelehrung in den Formularen der Firma FormSolutions hinzuweisen.

Formularserver

Die Rechtsbehelfsbelehrung wird generell in den Personandatensätzen auf dem Formularserver hinterlegt. Beim Aufruf eines Formulars werden die in der jeweiligen Person eingegebenen Daten berücksichtigt und im Formular angezeigt.

Alle Personen die manuell erstellt wurden und daher nicht mit der Orga abgeglichen werden, müssen manuell bearbeitet werden und die Rechtsbehelfsbelehrung hinterlegt werden. Öffnen Sie dafür das Webfrontend des Formularservers (formulare.krzn.de) und melden Sie sich als Administrator an. Öffnen Sie den entsprechenden Benutzerdatensatz und bearbeiten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung.

Wichtig: Bei jeder Kommune wurden 3 Standardbenutzer eingerichtet bei denen keine Aktualisierung durch die Organisationsdatenbank erfolgt. Es handelt sich um die folgenden Benutzer:

  1. Administrator (Benutzernummer ########-#####-0000)
  2. Leer (Benutzernummer ########-#####-0001)
  3. Muster (Benutzernummer ########-#####-0002)

Bei diesen Benutzern sollten Sie in jedem Fall regelmäßig die Rechtsbehelfsbelehrung sowie alle anderen Daten überprüfen. Denn die Benutzer Leser und Muster werden standardmäßig von der eGovernment-Suite verwendet, wenn die Daten von keinem bestimmten Benutzer verwendet werden sollen.

eSuite Version 1.3

In der eGovernment-Suite Version 1.3 können Sie im Konfigurationsdokument der Datenbank Formularkonfiguration die Rechtsbehelfsbelehrung hinterlegen. Öffnen Sie hierzu das Konfigurationsdokument im Bearbeiten-Modus und öffnen Sie den Reiter Form-Solutions / Webservice. Tragen Sie die gewünschte Rechtsbehelfsbelehrung ein. Ab dem Zeitpunkt der Speicherung des Konfigurationsdokumentes wird die Rechtsbehelfsbelehrung über die Synchronisation der Organisationsdatenbank in die Personendatensätze auf dem Formularserver übertragen. Der Abgleich erfolgt alle 11 Stunden und sollte spätestens am nächsten Tag erfolgt sein. Von da an wird in den Formularen mit Rechtsbehelfsbelehrung der von ihnen definierte Hinweistext angezeigt.

Version 1.3 - Konfigurationsdokument in der Formularkonfigurationg

Version 1.3 – Konfigurationsdokument in der Formularkonfigurationg

eSuite Version 2.x

In der eGovernment-Suite ab Version 2.0 wird die Rechtsbehelfsbelehrung in das Schnittstellendokument zum Formularserver eingetragen. Öffnen Sie hierzu das Schnittstellendokument im Bearbeiten-Modus. Tragen Sie die gewünschte Rechtsbehelfsbelehrung ein. Ab dem Zeitpunkt der Speicherung des Schnittstellendokumentes wird die Rechtsbehelfsbelehrung über die Synchronisation der Organisationsdatenbank in die Personendatensätze auf dem Formularserver übertragen. Der Abgleich erfolgt alle 11 Stunden und sollte spätestens am nächsten Tag erfolgt sein. Von da an wird in den Formularen mit Rechtsbehelfsbelehrung der von ihnen definierte Hinweistext angezeigt.

Schnittstellendokument Formularserver in der Administrationsdatenbank

Version 2.x – Schnittstellendokument Formularserver in der Administrationsdatenbank

Autor: Jenny Holland
Kategorien: CMS, eGovernment-Suite, Formularserver, Tipps und Tricks - Tags: 1.3, 2.0, Administration, CMS, eGovernment Suite, eSuite, Formularserver — 09.01.2015 um 12.04 Uhr

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